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   OLG Hamm, 10.03.2021 - 1 Vollz (Ws) 543/20   

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https://dejure.org/2021,47530
OLG Hamm, 10.03.2021 - 1 Vollz (Ws) 543/20 (https://dejure.org/2021,47530)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.03.2021 - 1 Vollz (Ws) 543/20 (https://dejure.org/2021,47530)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. März 2021 - 1 Vollz (Ws) 543/20 (https://dejure.org/2021,47530)
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  • OLG Hamm, 29.03.2016 - 1 Vollz (Ws) 453/14

    Berechnung des Taschengeldanspruchs des Verurteilten

    Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2021 - 1 Vollz (Ws) 543/20
    Wie der Senat bereits im Rahmen einer früheren Entscheidung ausgeführt hat, wird durch die Formulierung "rückwirkend" ausweislich der Gesetzesbegründung zum einen klargestellt, dass (auf Antrag) Taschengeld nur ausgezahlt werden kann, während der Gefangene inhaftiert ist (Senat, Beschluss vom 29. März 2016 zu 1 Vollz(Ws) 453/14,veröffentlicht bei BeckRS 2016, 18541 Rn. 12; LT-Drs.

    Gleichzeitig ist indes zu berücksichtigen, dass - wie der Senat ebenfalls bereits mit dem o.a. Beschluss vom 29. März 2016 zu 1 Vollz(Ws) 453/14 (BeckRS 2016, 18541 Rn. 16) ausgeführt hat - der Sinn und Zweck der Vorschrift darin liegt, dem schuldlos mittellosen Strafgefangenen in entsprechender Anwendung des Rechtsgedankens der Sozialhilfe (bzw. nach neuer Rechtslage entsprechender staatlicher Unterstützungsleistungen) durch ein Taschengeld eine Mindestausstattung zur Befriedigung solcher Bedürfnisse zukommen zu lassen, die über die auf Existenzsicherung ausgerichtete Versorgung durch die jeweilige JVA hinausgeht.

    Denn soweit der Senat in dieser Entscheidung ausgeführt hat, bei "derartigen Ansprüchen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt entstehen oder sich auf bestimmte Zeiträume beziehen, folgt der zeitliche Bezugspunkt für die gerichtliche Überprüfung ohne weiteres aus dem Gesetz" (vgl. bei BeckRS 2016, 18541 Rn. 13), bezog sich dies ausdrücklich auf die anwendbare Rechtslage, namentlich die Frage, ob (noch) § 46 StVollzG oder der zwischenzeitlich in Kraft getretene § 35 StVollzG NRW der damaligen gerichtlichen Überprüfung zugrunde zu legen war, traf indes keine dem Vorgesagten widersprechende Aussage in Bezug auf die Regelungssystematik des § 35 StVollzG NRW.

  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2021 - 1 Vollz (Ws) 543/20
    Das Taschengeld sichert dem Gefangenen in der Anstalt damit das sogenannte soziokulturelle Existenzminimum (LT-Drs. 16/5413, S. 111 mit Verweis auf BVerfG, 1 BvL 10/10 vom 18. Juli 2012).
  • OLG Hamm, 04.09.2018 - 1 Vollz (Ws) 376/18

    Strafvollzug; Anforderungen an die Begründung von Fluchtgefahr und

    Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2021 - 1 Vollz (Ws) 543/20
    Zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfolgt die Zulassung, wenn vermieden werden soll, dass schwer erträgliche Unterschiede in der Rechtsprechung entstehen oder fortbestehen, wobei es darauf ankommt, welche Bedeutung die angefochtene Entscheidung für die Rechtsprechung im Ganzen hat (vgl. Senat; Beschlüsse vom 24. August 2017 zu III-1 Vollz(Ws) 288/17, vom 30. August 2018 zu III-1 Vollz(Ws) 325/18 sowie vom 04. September 2018 zu III-1 Vollz(Ws) 376/18).
  • OLG Hamm, 24.08.2017 - 1 Vollz (Ws) 288/17

    Nichtraucherschutz; Schutz Strafgefangener vor "Passivrauchen" aufgrund

    Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2021 - 1 Vollz (Ws) 543/20
    Zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfolgt die Zulassung, wenn vermieden werden soll, dass schwer erträgliche Unterschiede in der Rechtsprechung entstehen oder fortbestehen, wobei es darauf ankommt, welche Bedeutung die angefochtene Entscheidung für die Rechtsprechung im Ganzen hat (vgl. Senat; Beschlüsse vom 24. August 2017 zu III-1 Vollz(Ws) 288/17, vom 30. August 2018 zu III-1 Vollz(Ws) 325/18 sowie vom 04. September 2018 zu III-1 Vollz(Ws) 376/18).
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